Nach oben

Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI

Unterstützung für Angehörige, die sich um Pflegebedürftige kümmern

Kommt Ihre Krankenkasse auf Sie zu mit dem Hinweis, dass ein solcher Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchzuführen ist, dann können Sie sich gern an uns wenden. Die Kosten für die Beratung rechnen wir mit der Pflegekasse ab.

Apropos Entlastung:


Das Beratungsgespräch dient auch dazu, Sie als pflegende Angehörige über Entlastungsleistungen aufzuklären. Dazu gehört es, Sie über die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu informieren.

Hilfestellung

Sie können die Pflege nicht mehr allein stemmen?

in der Pflege

Wir helfen Ihnen und entlasten Angehörige

Im Beratungsgespräch verfolgen wir das Ziel, pflegende Angehörige möglichst praxisnah zu unterstützen. Nachdem wir uns den Pflegebedürftigen angeschaut haben, können wir Ihnen wertvolle Hilfestellung geben. Ob es um die Frage geht, wie ein Mensch richtig gelagert wird oder um Hilfsmittel, auf die Sie einen Anspruch haben und deren Kosten die Krankenkasse übernimmt: Wir geben Ihnen Hilfestellung, damit Sie Ihre Aufgaben in der Pflege besser erfüllen können.

Außerdem erkennen wir, wenn ein Angehöriger diese – in der Regel zunehmenden – Aufgaben nicht mehr allein bewältigen kann und qualifizierte Pflegekräfte für eine Behandlungspflege unumgänglich werden. Stellen wir im Gespräch fest, dass es an der Zeit ist, einen höherer Pflegegrad zu beantragen, können wir Sie bei der Antragstellung unterstützen. Gern entwickeln wir im nächsten Schritt ein individuelles Pflegekonzept und entlasten Sie in der Pflege.